
EU-Urteil: Geld zurück für abgewertete Lebensversicherungen
Betroffene können jetzt ihre Ansprüche geltend machen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Klauseln in Lebensversicherungsverträgen, die eine Abwertung der Leistungen vorsehen, unwirksam sind. Dies bedeutet, dass Versicherte, deren Lebensversicherung abgewertet wurde, jetzt Geld zurückfordern können.

Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und Ihre Leistungen abgewertet wurden, haben Sie jetzt die Möglichkeit, Geld zurückzufordern. Dies gilt auch dann, wenn die Abwertung bereits vor Jahren erfolgt ist.
Wie können Sie Ihr Geld zurückfordern?
Um Ihr Geld zurückzufordern, sollten Sie sich zunächst an Ihre Versicherung wenden. Sie sollten der Versicherung mitteilen, dass Sie die Abwertung Ihrer Leistungen nicht akzeptieren und dass Sie Ihr Geld zurückfordern möchten.
Die DVVSA kann Ihnen helfen
Die Deutsche Verbraucher- und Vermögensschutz Agentur (DVVSA) ist ein Verein, der sich für die Interessen von Versicherten einsetzt. Die DVVSA kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegen Ihre Versicherung geltend zu machen.
Tipps für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche:
- Wenden Sie sich zunächst an Ihre Versicherung.
- Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie die Abwertung Ihrer Leistungen nicht akzeptieren und dass Sie Ihr Geld zurückfordern möchten.
- Bewahren Sie alle Unterlagen zu Ihrer Lebensversicherung auf.
- Lassen Sie sich von der DVVSA beraten.